Wer der Annahme ist, Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr seien kostenfrei, der irrt!
Als Sachaufwandsträger der Feuerwehren ist der Markt Bad Abbach von Gesetzeswegen verpflichtet, Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und Dienstleistungen zu erheben. Jeder Einsatz wird fallbezogen bewertet und gepfrüft ob eine Kostenpflicht vorliegt.
Wenn ja, erhält der Kostenschuldner eine Anhörung mit der Möglichkeit zum Einsatz zu äußern. Im Nachgang erfolgt ein sogenannter Kostenbescheid durch die Verwaltung.
Hierbei ist zu erwähnen, dass dies ein Akt der Verwaltung und nicht der Feuerwehr selbst ist!